Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-11

Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags mit SYNCUP Agency.

Anbieter

Maxim Capsa, Einzelunternehmer
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „SYNCUP Agency“
Sofioter Straße 7, 99091 Erfurt, Deutschland
E-Mail: hello.syncup@gmail.com · WhatsApp: +49 176 62265223
USt-IdNr.: DE456979334
(nachfolgend „Auftragnehmer“)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung von Websites und damit zusammenhängende digitale Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. 1.2 Es handelt sich um Werkverträge (§§ 631 ff. BGB); geschuldet ist ein vereinbartes Werk (die fertige Website), nicht eine bloße Tätigkeit. 1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ausführt. 1.5 Für einzelne Leistungen können in Textform Besondere Bedingungen vereinbart werden. Soweit sie von diesen AGB abweichen, gehen die Besonderen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Leistung, Preis und Bedingungen eines Projekts stehen in einem einzigen Dokument „Angebot & Auftrag“. Der Auftragnehmer hält sich an dieses Angebot 14 Tage ab dem darin genannten Datum gebunden. 2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist mit seiner Unterschrift unter „Auftrag erteilt“ annimmt und es dem Auftragnehmer zurücksendet (auch als Scan oder Foto per E-Mail/WhatsApp, § 13.3). Ein gesonderter Vertrag wird nicht geschlossen. Weichen Angaben in „Angebot & Auftrag“ von diesen AGB ab, gehen sie vor. Mit der Arbeit beginnt der Auftragnehmer erst nach dem Projektstart (§ 4).

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und dem Angebot:

Profile 199 € · 1 Seite · in der Regel 1–5 Werktage · 1 Korrekturrunde
Growth 499 € · 1 Seite · in der Regel 5–7 Werktage · 2 Korrekturrunden
Premium 899 € · bis zu 5 Seiten · in der Regel bis zu 10 Werktage · 3 Korrekturrunden
Individuell (Custom) nach Angebot · nach Angebot · individuell vereinbart · nach Angebot

Die genannten Zeiträume sind übliche Produktionszeiten, keine zugesicherten Liefertermine. Ein verbindlicher Liefertermin gilt nur, wenn er ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurde. Die Produktionszeit beginnt erst mit dem Projektstart (§ 4.1) und dem vollständigen Vorliegen der zum Start erforderlichen Informationen und Materialien (§§ 4.2, 4.3). Profile ist eine One-Page-Website, die zuerst für die mobile Nutzung gestaltet wird und auch am Desktop vollständig dargestellt wird. Growth ist eine individuell gestaltete One-Page-Website. Premium umfasst bis zu fünf Seiten sowie sämtliche Leistungen von Growth (insbesondere individuelle Texte, Animationen und den Referenz-/Bewertungsbereich). Der Seitenumfang ist Bestandteil des Leistungsumfangs: Seiten, die über den Umfang des gewählten Pakets hinausgehen, werden als zusätzliche Standardseite (§ 3.2) oder nach gesondertem Angebot vereinbart und berechnet. 3.2 Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet: Zusätzliche Standardseite 79 € (komplexe oder individuell gestaltete Seiten nach gesondertem Angebot), Erweitertes Anfrageformular 79 €, Google Business Profile Setup 79 €, Booking-/Reservierungs-Setup 129 €, Mehrsprachige Website 99 €, E-Mail-Einrichtung 39 € (ausschließlich Einrichtungsleistung; die Kosten des Anbieters bzw. das Abonnement trägt der Auftraggeber direkt, § 3.4), CMS / redaktionell pflegbare Inhalte ab 129 €, SYNCUP Care 29 €/Monat (§ 3.6), Rush-Projekt (bevorzugte Einplanung) +50 % des Projektpreises (§ 3.7). 3.3 Inklusive je Paket: Erstellung gemäß Briefing, Responsive Design, Kontaktformular mit Weiterleitung, WhatsApp-Schaltfläche, Impressum/Datenschutz auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, Deployment nach dem gemäß § 3.3a gewählten Betriebsmodell, Verknüpfung der Domain des Auftraggebers, Basis-Texte (Copywriting) gemäß § 3.5.

§ 3.3a Betriebsmodell (Hosting und Deployment)

Für den Betrieb der Website nach der Übergabe stehen zwei gleichwertige Modelle zur Verfügung. Es gibt kein Standardmodell und keine automatische Zuordnung. Das für das jeweilige Projekt geltende Modell wird vor dem Projektstart ausdrücklich in Textform in „Angebot & Auftrag“ benannt; ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt Modell A. Modell A — Betrieb auf eigenen Konten des Auftraggebers. Domain, Hosting-/ Deployment-Konto und sonstige Hauptzugänge lauten auf den Namen des Auftraggebers bzw. werden ihm übertragen. Nach vollständiger Zahlung erfolgt die Übergabe gemäß § 7.5 und dem Übergabeprotokoll. Eine laufende monatliche Zahlung an den Auftragnehmer ist in diesem Modell nicht erforderlich. Modell B — betreuter Betrieb im Rahmen von SYNCUP Care (§ 3.6). Der Auftragnehmer betreibt und betreut Hosting und Deployment im Rahmen des gesondert abgeschlossenen Care-Vertrags auf einem eigenen Konto. Die Website steht auch in diesem Modell dem Auftraggeber zu: Die Nutzungsrechte nach § 11 gelten uneingeschränkt, und der Betrieb auf einem Konto des Auftragnehmers begründet für diesen keine Rechte an der Website. Domain. Die Domain wird in beiden Modellen auf den Namen des Auftraggebers als Domaininhaber registriert bzw. bleibt auf ihn registriert. Wechsel und Beendigung. Modell B begründet keine Bindung: Der Auftraggeber kann jederzeit Modell A verlangen. Endet der Care-Vertrag — gleich aus welchem Grund —, übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Website mit den aktuellen Quelldateien bzw. dem Code-Repository, überträgt das Deployment-Projekt, die Domainverknüpfung und die zugehörigen Zugänge auf ein Konto des Auftraggebers und unterstützt ihn beim Umzug zu einem Anbieter oder Dienstleister seiner Wahl. Die Übergabe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung und ist im Care-Entgelt enthalten; ein gesondertes Entgelt für Herausgabe und Umzugsunterstützung wird nicht erhoben. § 5.8 (Zurückbehaltung bis zur vollständigen Zahlung) bleibt unberührt.

§ 3.4 Projektpreis = ausschließlich die Arbeit des Auftragnehmers

Kosten für Domain, Hosting, E-Mail, Buchungssysteme oder Plugins trägt der Auftraggeber direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter; diese Dienste laufen auf den Namen des Auftraggebers, soweit nicht im Betriebsmodell B (§ 3.3a) für Hosting/Deployment etwas anderes vereinbart ist. Keine Aufschläge, keine weiterverkauften Abonnements.

§ 3.5 Basis-Copywriting

Enthalten: das Verfassen der Texte für die Seiten des gewählten Pakets auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Geschäftsangaben — insbesondere Überschriften, Einleitungen, Leistungs-/Angebotsbeschreibungen, Seitentexte und Handlungsaufforderungen (Call-to-Actions). Eine Überarbeitung der Texte ist Teil der allgemeinen Korrekturrunden (§ 6). Nicht enthalten: umfangreiche oder fortlaufende Inhalte (z. B. regelmäßige Blogartikel, umfangreiche Produktkataloge/-texte), redaktionelle Langtexte, Fachübersetzungen sowie Rechtstexte (Impressum/Datenschutz werden auf Basis der Angaben des Auftraggebers eingebunden, nicht rechtlich verfasst — vgl. § 10.5). Solche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

§ 3.6 SYNCUP Care (29 €/Monat)

Care ist ein freiwilliger, gesondert zu beauftragender technischer Betreuungsdienst. Care wird nicht stillschweigend Vertragsbestandteil und ist für kein Paket Voraussetzung; die Beauftragung erfolgt ausdrücklich in Textform (Care-Vertrag). Enthalten: technisches Basis-Monitoring der Erreichbarkeit, Unterstützung bei Deployment- und Domain-Störungen, kleine Inhaltsänderungen im Umfang von bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit pro Kalendermonat sowie bevorzugte technische Reaktionszeit. Im Betriebsmodell B (§ 3.3a) umfasst Care zusätzlich den Betrieb von Hosting und Deployment auf einem Konto des Auftragnehmers. Nicht genutzte Minuten verfallen zum Monatsende und werden nicht übertragen. Nicht enthalten: neue Seiten, Redesigns, neue Funktionen sowie größere Inhaltsänderungen; diese werden gesondert angeboten und berechnet. Care umfasst insbesondere keine Datensicherung (Backup) der Website oder der darüber erhobenen Daten; für die regelmäßige Sicherung seiner Daten bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich (§ 10.6). Ausnahme im Betriebsmodell B: Der Auftragnehmer hält die jeweils aktuelle Fassung der Quelldateien in einem Code-Repository vor, aus dem die Website jederzeit neu bereitgestellt werden kann. Eine darüber hinausgehende Datensicherung, insbesondere der über die Website erhobenen Daten (z. B. Formulareingaben), schuldet er nicht. Kontoverhältnisse. Im Betriebsmodell A verbleiben Domain, Hosting-/ Deployment-Konto und sonstige Hauptzugänge auf den Namen des Auftraggebers (§ 3.4); der Auftragnehmer erhält lediglich technischen Zugriff zur Betreuung. Im Betriebsmodell B gilt § 3.3a; die Domain lautet auch dort auf den Namen des Auftraggebers. Care ist monatlich zum Ende des laufenden, bezahlten Monats kündbar (Textform genügt). Für die Beendigung gilt die Übergaberegelung in § 3.3a.

§ 3.7 Rush-Projekt (+50 % des Projektpreises)

Der Rush-Zuschlag verschafft dem Projekt eine bevorzugte Einplanung in der Produktionsreihenfolge. Er setzt freie Kapazität voraus und begründet für sich genommen keinen zugesicherten Liefertermin; ein verbindlicher Termin bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 3.1). Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§ 4.2) gelten unverändert.

§ 4 Projektstart und Mitwirkungspflichten

4.1 Projektstart = bestätigter Eingang der Anzahlung (§ 5). Das Versenden eines Angebots, Vertrags oder einer Rechnung löst den Projektstart nicht aus. 4.2 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Materialien, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Freigaben bereit (Mitwirkungspflicht). 4.3 Lieferfristen laufen ab dem späteren der beiden Zeitpunkte: Projektstart und vollständiger Erhalt der Materialien. Die Frist ist unterbrochen, solange der Auftragnehmer auf Inhalte, Zugänge, Feedback oder Freigaben des Auftraggebers wartet. 4.4 Verzögerungen durch den Auftraggeber gelten nicht als Verzug des Auftragnehmers (§ 642 BGB). Stellt der Auftraggeber erforderliche Materialien trotz Erinnerung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen bereit, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen (Vergütung für den geleisteten Arbeitsanteil, §§ 642, 645 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleibt ihm der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Aufwand entstanden ist; eine pauschale Einbehaltung der vollständigen Anzahlung erfolgt nicht.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach Paket und Angebot. 5.2 Zahlung in zwei Raten: 50 % (Anzahlung) vor Arbeitsbeginn, 50 % (Restzahlung) nach Abnahme und vor dem finalen Deployment. 5.3 Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer berechnet. 5.4 Zahlungsweg. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers. Nach vorheriger Vereinbarung in Textform ist auch Barzahlung möglich; über bar geleistete Beträge stellt der Auftragnehmer unaufgefordert eine schriftliche Quittung aus. Zahlungen an private Konten Dritter sind ausgeschlossen. Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Betrag dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist bzw. der Barbetrag gegen Quittung übergeben wurde. Gebühren des vom Auftraggeber gewählten Zahlungsweges (z. B. bei Auslandsüberweisungen) trägt der Auftraggeber. 5.5 Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.6 Unberechtigter Zahlungsrückruf. Ruft der Auftraggeber eine bereits geleistete Zahlung zurück oder bestreitet er sie gegenüber seiner Bank, ohne hierzu berechtigt zu sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Arbeiten an dem Projekt bis zur Klärung einzustellen sowie Zugänge, Quelldateien und das Deployment zurückzuhalten. Die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Bankentgelte trägt der Auftraggeber, soweit er den Rückruf zu vertreten hat; der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt ihm vorbehalten. Berechtigte Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere gesetzliche Mängelrechte und das Widerrufsrecht (§ 12), bleiben unberührt. 5.7 Zahlungsverzug. Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Verbraucher kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; hierauf wird in der Rechnung gesondert hingewiesen (§ 286 Abs. 3 BGB). 5.8 Quelldateien, Zugänge und das finale Deployment werden bis zur vollständigen Bezahlung zurückgehalten.

§ 6 Korrekturen

6.1 Die Zahl inkludierter Korrekturrunden richtet sich nach dem Paket (§ 3.1). 6.2 Eine Korrekturrunde ist eine zusammengefasste Liste von Änderungswünschen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, die der Auftraggeber in einem Durchgang übermittelt. Die Zahl der einzelnen Punkte in dieser Liste ist nicht begrenzt. Umfasst sind insbesondere: Textänderungen in bestehenden Bereichen, Farb-/ Schriftanpassungen, Aktualisierung von Kontaktdaten, Hinzufügen/Entfernen eines einzelnen kleinen Elements. 6.2a Die Behebung von Mängeln, Umsetzungsfehlern oder Abweichungen vom Briefing, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt nicht als Korrekturrunde und wird nicht auf die inkludierten Runden angerechnet. 6.3 Nicht als Korrektur gelten: vollständiger Textaustausch, Änderung der Seitenstruktur, Konzeptwechsel nach Freigabe, neue Unterseiten. 6.4 Jede zusätzliche Korrektur: 30 € — vorab per Änderungsvereinbarung und Zusatzrechnung, bevor die Arbeit beginnt. 6.5 Korrekturen ausschließlich in Textform (E-Mail/WhatsApp) als Liste. 6.6 Freigabe der Gestaltungsrichtung. Vor der Umsetzung legt der Auftragnehmer die Seitenstruktur und die Gestaltungsrichtung vor: ein Moodboard und, je nach Paket, Varianten des ersten Bildschirms (Profile: 1 Variante, Growth: 2 Varianten, Premium: 3 Varianten). Der Auftraggeber gibt die gewählte Richtung zusammen mit der Struktur in Textform frei. Diese Abstimmung ist Teil der Leistung und keine Korrekturrunde im Sinne von § 6.2; bis zur Freigabe sind bis zu 2 Anpassungen der gewählten Variante inklusive. Weitere Anpassungen vor der Freigabe zählen als Korrekturrunde (§ 6.1) oder werden als zusätzliche Korrektur nach § 6.4 berechnet. Ein Wechsel der freigegebenen Struktur oder Richtung nach der Freigabe ist ein Konzeptwechsel (§ 6.3).

§ 7 Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Vorschau-Link bereit und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft das Werk und erklärt die Abnahme innerhalb einer Frist von 5 Werktagen in Textform. 7.2 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die aus seiner Sicht bestehenden Mängel in Textform konkret zu bezeichnen. 7.3 Abnahmefiktion (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb der nach Ziffer 7.1 gesetzten angemessenen Frist nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, und benennt er innerhalb dieser Frist keinen Mangel, so gilt das Werk als abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat. 7.4 Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). 7.5 Nach Restzahlung und Deployment gilt das Werk als übergeben (Übergabeprotokoll).

§ 8 Gewährleistung und Support

8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB. 8.2 Zusätzlich und freiwillig gewährt der Auftragnehmer 30 Tage ab Übergabe kostenlosen Support: die Behebung von Fehlern an der gelieferten Funktionalität, die deren vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen, die Unterstützung bei anfänglichen Domain- und Deployment-Fragen sowie kleine sachliche Korrekturen an bereits gelieferten Inhalten (insbesondere Telefonnummer, Adresse, Öffnungszeiten, Tippfehler oder eine einzelne fehlerhafte Preis-/Sachangabe geringen Umfangs). Beim Paket Premium erfolgt die Reaktion in diesem Zeitraum bevorzugt (Priority-Support). 8.3 Nicht vom kostenlosen Support umfasst sind insbesondere: neue Funktionen, neue Inhalte, neue Seiten, strukturelle Änderungen, Redesigns, umfangreiche Inhaltsänderungen (z. B. der Austausch ganzer Textabschnitte), Design- und Konzeptwünsche, Schulungen, Fehler infolge von Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte am Werk vorgenommen haben, sowie Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern (§ 9.3). 8.4 Klarstellung: Der 30-tägige Support ist eine freiwillige Zusatzleistung. Er beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers nicht und verkürzt insbesondere nicht die gesetzliche Verjährungsfrist. 8.4a Abgrenzung: Kleine sachliche Korrekturen nach Ziffer 8.2 umfassen keine neuen Inhalte, keine strukturellen Änderungen, kein Redesign und keine zusätzliche Funktionalität. 8.5 Nach Ablauf der 30 Tage: SYNCUP Care (29 €/Monat, § 3.6) oder gesonderte Vereinbarung.

§ 9 Keine Garantie auf Ergebnisse

9.1 Der Auftragnehmer schuldet die technische Erstellung gemäß Briefing. 9.2 Keine Gewähr für: die Freigabe oder Verifizierung eines Google Business Profils (entscheidet allein Google); SEO-Rankings, Besucherzahlen, Anfragen, Leads, Kunden oder Umsätze; geschäftliche Ergebnisse jeder Art. Die Website ist ein Werkzeug, keine Garantie für Kundengewinnung. 9.3 Drittanbieter-Dienste (u. a. Google, Hosting-Anbieter, Domain- Registrare, Netlify) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers; für deren Verfügbarkeit, Tarif-/Leistungsänderungen oder Ausfälle wird nicht gehaftet. 9.4 Ziffer 9 lässt die gesetzlichen Mängelrechte (§ 8.1) und die Haftung nach § 10 unberührt.

§ 10 Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 10.5 Für die Inhalte sowie die rechtliche Korrektheit von Impressum, Datenschutz- erklärung und sonstigen Rechtstexten der Kundenseite ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer bindet die vom Auftraggeber bereitgestellten bzw. freigegebenen Angaben lediglich technisch ein und erbringt keine Rechtsberatung. 10.6 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Im Betriebsmodell B hält der Auftragnehmer ergänzend die Quelldateien der Website nach § 3.6 vor.

§ 11 Nutzungsrechte an der Website

11.1 Ausschließliches Nutzungsrecht. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an der für ihn erstellten Website — insbesondere Gestaltung, Texte, Quellcode und sonstige individuell für ihn erstellte Arbeitsergebnisse (zusammen „Website“) — das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten ein. Der Auftragnehmer wird die individuell für den Auftraggeber erstellte Gestaltung nicht für Dritte verwenden; das Referenzrecht nach Ziffer 11.7 bleibt unberührt. 11.2 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Rechte am Werk beim Auftragnehmer; bereitgestellte Vorschau-Links dienen ausschließlich der Prüfung und Abnahme. 11.3 Umfang. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Website zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu ändern, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln, sie von jedem anderen Dienstleister betreuen, ändern oder hosten zu lassen sowie das Nutzungsrecht ganz oder teilweise — auch zusammen mit dem Geschäftsbetrieb — auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf es hierfür nicht; sie gilt als erteilt (§§ 34, 35 UrhG). 11.4 Allgemeine Bestandteile des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt uneingeschränkt berechtigt, die von ihm entwickelten und eingesetzten allgemeinen Bestandteile — insbesondere Quellcode-Bausteine, Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Design-Systeme, Skripte, Verfahren und Know-how — weiterhin zu nutzen, weiterzuentwickeln und in anderen Projekten wiederzuverwenden. Das ausschließliche Nutzungsrecht nach Ziffer 11.1 erstreckt sich nicht auf diese allgemeinen Bestandteile. Soweit sie in der Website enthalten sind, erhält der Auftraggeber an ihnen mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht als Teil der Website, einschließlich des Rechts, sie im Rahmen der Website zu ändern und zusammen mit der Website zu übertragen (Ziffer 11.3). 11.5 Drittinhalte. Schriften, Stock- und KI-generierte Bilder, Plugins und sonstige Drittinhalte unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer weist auf die jeweiligen Bedingungen hin; die Einhaltung im laufenden Betrieb obliegt dem Auftraggeber. 11.6 Freistellung. Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos, Marken) keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei. 11.7 Referenzrecht. Der Auftragnehmer darf das Werk sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken nennen und öffentlich zugängliche Projektelemente (Screenshots, Link, Projektbeschreibung) in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien verwenden, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. 11.8 Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte. Ändert der Auftraggeber die Website selbst oder lässt er sie durch Dritte ändern, übernimmt der Auftragnehmer für die geänderten Teile sowie für Mängel und Störungen, die auf diese Änderungen zurückzuführen sind, keine Verantwortung; insoweit besteht auch kein kostenloser Support (§ 8.3). Die gesetzlichen Mängelrechte für die nicht geänderten Teile sowie die Haftung nach § 10.1 bleiben unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht (Verbraucher) und Kündigung

12.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 1.3) und wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung. 12.2 Wünscht der Verbraucher den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich („Angebot & Auftrag“, Ziffer 8); bei Widerruf nach Beginn schuldet er Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). 12.3 Kein Widerrufsrecht bei Unternehmern. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 1.3, § 14 BGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; die Widerrufsbelehrung findet auf solche Verträge keine Anwendung. 12.4 Kündigung durch den Auftraggeber (§ 648 BGB). Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werkes jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 Satz 2 BGB). Die geleistete Anzahlung wird auf diesen Anspruch angerechnet; ein etwaiger Überschuss wird erstattet. Eine pauschale Einbehaltung der vollständigen Anzahlung erfolgt nicht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht (§ 648 Satz 3 BGB gilt entsprechend). 12.5 Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt (§ 648a BGB), insbesondere bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 4). 12.6 Wirkung auf bereits erbrachte Leistungen. Bis zur vollständigen Bezahlung des nach Ziffern 12.2 bzw. 12.4 geschuldeten Betrages werden Quelldateien, Zugänge und das Deployment zurückgehalten (§ 5.8); Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Zahlung (§ 11.1, § 11.2).

§ 13 Datenschutz und Kommunikation

13.1 Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet; es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. 13.2 Für die Zahlungsabwicklung werden nur die Angaben verarbeitet, die sich aus der Überweisung ergeben (Name des Auftraggebers, Betrag, Verwendungszweck, Kontoverbindung des Auftraggebers); die Verarbeitung erfolgt durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Auftragnehmers. In den Zahlungsvorgang des Auftraggebers wird kein zusätzlicher Zahlungsdienstleister eingeschaltet; Zahlungsmitteldaten des Auftraggebers (etwa Kartendaten) erhält der Auftragnehmer zu keiner Zeit. Bei Barzahlung werden ausschließlich die Angaben der Quittung verarbeitet. 13.3 E-Mail- und WhatsApp-Kommunikation gilt als ordnungsgemäßer Weg zum Austausch von Dokumenten und Erklärungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Auftraggeber mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates erhalten, soweit Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) dies vorsieht. 14.2 Gerichtsstand. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er als Unternehmer seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Erfurt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 14.3 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB oder des Vertrags dienen nur der Information; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung. 14.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. 14.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 14.6 Verbraucherstreitbeilegung: Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).

Zurück zur Startseite