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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-24

Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrags mit SYNCUP Agency.

Anbieter

Maxim Capsa, Einzelunternehmer
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „SYNCUP Agency“
Sofioter Straße 7, 99091 Erfurt, Deutschland
E-Mail: hello.syncup@gmail.com · WhatsApp: +49 176 62265223
USt-IdNr.: DE456979334

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung von Websites und damit zusammenhängende digitale Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. 1.2 Es handelt sich um Werkverträge (§§ 631 ff. BGB); geschuldet ist ein vereinbartes Werk (die fertige Website), nicht eine bloße Tätigkeit. 1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und 14 Tage gültig. 2.2 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Werkvertrags (auch in Textform per E-Mail/WhatsApp) zustande. Mit der Arbeit beginnt der Auftragnehmer erst nach dem Projektstart (§ 4).

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und dem Angebot: Profile 199 € (One-Page-Website, mobil zuerst gestaltet; 24 Std., 1 Korrektur), Growth 499 € (72 Std., 2 Korrekturen), Premium 899 € (5–7 Tage, 3 Korrekturen). 3.2 Zusatzleistungen (Google Business Profile Setup 79 €, Booking-/Reservierungs-Setup 129 €, Mehrsprachige Website 99 €, SYNCUP Care 29 €/Monat) werden gesondert vereinbart und berechnet. 3.3 Inklusive je Paket: Erstellung gemäß Briefing, Responsive Design, Kontaktformular mit Weiterleitung, WhatsApp-Schaltfläche, Impressum/Datenschutz auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, Deployment auf dem Netlify-Konto des Auftraggebers, Verknüpfung der Domain des Auftraggebers, Basis-Texte (Copywriting) gemäß § 3.5. 3.4 Projektpreis = ausschließlich die Arbeit des Auftragnehmers. Kosten für Domain, Hosting, E-Mail, Buchungssysteme oder Plugins trägt der Auftraggeber direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter; diese Dienste laufen auf den Namen des Auftraggebers. Keine Aufschläge, keine weiterverkauften Abonnements.

§ 3.5 Basis-Copywriting

Enthalten: das Verfassen der Texte für die Seiten des gewählten Pakets auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Geschäftsangaben — insbesondere Überschriften, Einleitungen, Leistungs-/Angebotsbeschreibungen, Seitentexte und Handlungsaufforderungen. Eine Überarbeitung der Texte ist Teil der allgemeinen Korrekturrunden (§ 6). Nicht enthalten: umfangreiche oder fortlaufende Inhalte (z. B. regelmäßige Blogartikel, umfangreiche Produktkataloge/-texte), redaktionelle Langtexte, Fachübersetzungen sowie Rechtstexte (Impressum/Datenschutz werden auf Basis der Angaben des Auftraggebers eingebunden, nicht rechtlich verfasst — vgl. § 10.5). Solche Leistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

§ 4 Projektstart und Mitwirkungspflichten

4.1 Projektstart = bestätigter Eingang der Anzahlung (§ 5). Das Versenden eines Angebots, Vertrags oder einer Rechnung löst den Projektstart nicht aus. 4.2 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Materialien, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Freigaben bereit (Mitwirkungspflicht). 4.3 Lieferfristen laufen ab dem späteren der beiden Zeitpunkte: Projektstart und vollständiger Erhalt der Materialien. Die Frist ist unterbrochen, solange der Auftragnehmer auf Inhalte, Zugänge, Feedback oder Freigaben des Auftraggebers wartet. 4.4 Verzögerungen durch den Auftraggeber gelten nicht als Verzug des Auftragnehmers (§ 642 BGB). Stellt der Auftraggeber erforderliche Materialien trotz Erinnerung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen bereit, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen (§§ 642, 645 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleibt ihm der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Aufwand entstanden ist; eine pauschale Einbehaltung der vollständigen Anzahlung erfolgt nicht.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach Paket und Angebot. 5.2 Zahlung in zwei Raten: 50 % (Anzahlung) vor Arbeitsbeginn, 50 % (Restzahlung) nach Abnahme und vor dem finalen Deployment. 5.3 Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer berechnet. 5.4 Zahlungsweg: Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in Angebot und Rechnung genannte Geschäftskonto des Auftragnehmers. Nach vorheriger Vereinbarung in Textform ist auch Barzahlung möglich; über bar geleistete Beträge stellt der Auftragnehmer unaufgefordert eine schriftliche Quittung aus. Zahlungen an private Konten Dritter sind ausgeschlossen. Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Betrag dem Geschäftskonto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist bzw. der Barbetrag gegen Quittung übergeben wurde. Gebühren des vom Auftraggeber gewählten Zahlungsweges (z. B. bei Auslandsüberweisungen) trägt der Auftraggeber. 5.5 Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.6 Unberechtigter Zahlungsrückruf: Ruft der Auftraggeber eine bereits geleistete Zahlung zurück oder bestreitet er sie gegenüber seiner Bank, ohne hierzu berechtigt zu sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Arbeiten bis zur Klärung einzustellen sowie Zugänge, Quelldateien und das Deployment zurückzuhalten. Die dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Bankentgelte trägt der Auftraggeber, soweit er den Rückruf zu vertreten hat; der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt ihm vorbehalten. Berechtigte Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere gesetzliche Mängelrechte und das Widerrufsrecht (§ 12), bleiben unberührt. 5.7 Zahlungsverzug: Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Verbraucher kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; hierauf wird in der Rechnung gesondert hingewiesen (§ 286 Abs. 3 BGB). 5.8 Quelldateien, Zugänge und das finale Deployment werden bis zur vollständigen Bezahlung zurückgehalten.

§ 6 Korrekturen

6.1 Die Zahl inkludierter Korrekturrunden richtet sich nach dem Paket (§ 3.1). 6.2 Eine Korrektur umfasst: Textänderungen in bestehenden Bereichen, Farb-/Schriftanpassungen, Aktualisierung von Kontaktdaten, Hinzufügen/Entfernen eines einzelnen kleinen Elements. 6.3 Nicht als Korrektur gelten: vollständiger Textaustausch, Änderung der Seitenstruktur, Konzeptwechsel nach Freigabe, neue Unterseiten. 6.4 Jede zusätzliche Korrektur: 30 € — vorab per Änderungsvereinbarung und Zusatzrechnung, bevor die Arbeit beginnt. 6.5 Korrekturen ausschließlich in Textform (E-Mail/WhatsApp) als Liste.

§ 7 Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Vorschau-Link bereit und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft das Werk und erklärt die Abnahme innerhalb einer Frist von 5 Werktagen in Textform. 7.2 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die aus seiner Sicht bestehenden Mängel in Textform konkret zu bezeichnen. 7.3 Abnahmefiktion (§ 640 Abs. 2 BGB): Nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb der nach Ziffer 7.1 gesetzten angemessenen Frist nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, und benennt er innerhalb dieser Frist keinen Mangel, so gilt das Werk als abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat. 7.4 Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). 7.5 Nach Restzahlung und Deployment gilt das Werk als übergeben.

§ 8 Gewährleistung und Support

8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB. 8.2 Zusätzlich und freiwillig gewährt der Auftragnehmer 30 Tage ab Übergabe kostenlosen Support: die Behebung von Fehlern an der gelieferten Funktionalität, die deren vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen. Beim Paket Premium erfolgt die Reaktion in diesem Zeitraum bevorzugt. 8.3 Nicht vom kostenlosen Support umfasst sind insbesondere: neue Funktionen, neue Inhalte oder Inhaltsänderungen, Design- und Konzeptwünsche, Schulungen, Fehler infolge von Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte am Werk vorgenommen haben, sowie Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern (§ 9.3). 8.4 Klarstellung: Der 30-tägige Support ist eine freiwillige Zusatzleistung. Er beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers nicht und verkürzt insbesondere nicht die gesetzliche Verjährungsfrist. 8.5 Nach Ablauf der 30 Tage: SYNCUP Care (29 €/Monat) oder gesonderte Vereinbarung.

§ 9 Keine Garantie auf Ergebnisse

9.1 Der Auftragnehmer schuldet die technische Erstellung gemäß Briefing. 9.2 Keine Gewähr für: die Freigabe oder Verifizierung eines Google Business Profils (entscheidet allein Google); SEO-Rankings, Besucherzahlen, Anfragen, Leads, Kunden oder Umsätze; geschäftliche Ergebnisse jeder Art. Die Website ist ein Werkzeug, keine Garantie für Kundengewinnung. 9.3 Drittanbieter-Dienste (u. a. Google, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Netlify) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers; für deren Verfügbarkeit, Tarif-/Leistungsänderungen oder Ausfälle wird nicht gehaftet. 9.4 Ziffer 9 lässt die gesetzlichen Mängelrechte (§ 8.1) und die Haftung nach § 10 unberührt.

§ 10 Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 10.5 Für die Inhalte sowie die rechtliche Korrektheit von Impressum, Datenschutzerklärung und sonstigen Rechtstexten der Kundenseite ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer bindet die vom Auftraggeber bereitgestellten bzw. freigegebenen Angaben lediglich technisch ein und erbringt keine Rechtsberatung. 10.6 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 11 Rechte und Eigentum

11.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an dem für ihn erstellten Gesamtwerk ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb ein. 11.2 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Rechte am Werk beim Auftragnehmer; bereitgestellte Vorschau-Links dienen ausschließlich der Prüfung und Abnahme. 11.3 Nicht umfasst sind insbesondere die Weiterveräußerung, die Unterlizenzierung sowie die Weitergabe des Werks an Dritte zur eigenen Vermarktung. Eine Übertragung des Nutzungsrechts im Rahmen der Veräußerung des gesamten Geschäftsbetriebs des Auftraggebers ist mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig; die Zustimmung wird nicht unbillig verweigert. 11.4 Der Auftragnehmer bleibt uneingeschränkt berechtigt, die von ihm entwickelten und eingesetzten allgemeinen Bestandteile — insbesondere Quellcode-Bausteine, Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Design-Systeme, Skripte, Verfahren und Know-how — weiterhin zu nutzen, weiterzuentwickeln und in anderen Projekten wiederzuverwenden. Das Nutzungsrecht nach Ziffer 11.1 bezieht sich auf das für den Auftraggeber erstellte Gesamtwerk, nicht auf diese allgemeinen Bestandteile. 11.5 Schriften, Stock- und KI-generierte Bilder, Plugins und sonstige Drittinhalte unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. 11.6 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei. 11.7 Referenzrecht: Der Auftragnehmer darf das Werk sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken nennen und öffentlich zugängliche Projektelemente (Screenshots, Link, Projektbeschreibung) in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien verwenden, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 12 Widerrufsrecht (Verbraucher)

12.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 1.3) und wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung. 12.2 Wünscht der Verbraucher den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich; bei Widerruf nach Beginn schuldet er Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung.

§ 13 Datenschutz und Kommunikation

13.1 Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet; es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. 13.2 Für die Zahlungsabwicklung werden nur die Angaben verarbeitet, die sich aus der Überweisung ergeben (Name des Auftraggebers, Betrag, Verwendungszweck, Kontoverbindung des Auftraggebers); die Verarbeitung erfolgt durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Auftragnehmers. In den Zahlungsvorgang des Auftraggebers wird kein zusätzlicher Zahlungsdienstleister eingeschaltet; Zahlungsmitteldaten des Auftraggebers (etwa Kartendaten) erhält der Auftragnehmer zu keiner Zeit. Bei Barzahlung werden ausschließlich die Angaben der Quittung verarbeitet. 13.3 E-Mail- und WhatsApp-Kommunikation gilt als ordnungsgemäßer Weg zum Austausch von Dokumenten und Erklärungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats unberührt. 14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Erfurt. 14.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. 14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 14.5 Verbraucherstreitbeilegung: Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).